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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nasreva, Inhaber [VORNAME NACHNAME], [STRASSE HAUSNR], [PLZ ORT] (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich der KI-Automatisierung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Leistungserbringung zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

(2) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Zusätzlicher Aufwand, der hieraus entsteht, kann gesondert berechnet werden.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Automationen und Workflows ein.

(2) Allgemein verwendbare Tools, Bibliotheken und Methodiken des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese auch für andere Kunden einzusetzen.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Verträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.

(2) Laufende Betreuungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz

Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regelungen unserer Datenschutzerklärung. Sofern der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist [ORT], sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: März 2026